GEMA setzt sich wegen Musik-Downloads gegen Speicher-Portal durch

Pyaari
GEMA setzt sich wegen Musik-Downloads gegen Speicher-Portal durch



Berlin/Köln - Im Streit um Urheberrechte aus Internet- Portalen wie YouTube oder Myspace hat die Verwertungsgesellschaft GEMA eigenen Angaben zufolge einen wichtigen Erfolg erzielt.

Das Landgericht Köln habe gegen die Betreiber der Download-Seiten rapidshare.de und rapidshare.com jeweils eine einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Nutzung von Musik-Dateien erlassen, wie das Gericht am Donnerstag bestätigte. Beide Dienste stellen über das Internet Speicherkapazitäten zur Verfügung. Nutzer können dabei ihre Dateien kostenlos speichern und mit anderen Nutzern teilen. Für einen störungsfreien Abruf der Dateien fordert der Dienst Geld. (Az: 2geschockt 15/07)

"Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung", sagte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die Portale könnten sich nicht mehr darauf berufen, dass sie die Inhalte der Nutzer nicht kontrollieren könnten. Die GEMA hatte als Fallbeispiel die Streichung von zunächst 20 Titeln aus den Rapidshare-Speichern gefordert. Danach will die GEMA über Lizenzgebühren mit dem Unternehmen verhandeln.

Das Gericht habe klar gestellt, dass der Dienstbetreiber für die Verletzung des Urheberrechts hafte und die Verantwortung ...Dieser Link wird erst nach der Registrierung sichtbar.


Quelle©stuttgarter-nachrichten.de/18.01.07

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